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Beitrag zurück nach Kündigung: tagesgenauer Erstattungsrechner

Endet deine Versicherung mitten im Versicherungsjahr, darf der Versicherer nur den Beitrag für die Zeit behalten, in der du versichert warst. Gib Jahresbeitrag, Laufzeit und Vertragsende ein und sieh, wie viel Geld du zurückbekommst, mit jedem Rechenschritt.

  • Tagesgenau nach § 39 VVG: Schaltjahre werden berücksichtigt.
  • Für Kfz-, Hausrat-, Haftpflicht- und jede andere Versicherung mit Jahresbeitrag.
  • Auch bei monatlicher oder vierteljährlicher Zahlung: zeigt Erstattung oder Restbetrag.

Deine Vertragsdaten

Der Betrag aus der Beitragsrechnung, nicht die Monatsrate. Beispiel: 480,00
Bei einem Jahresvertrag ab 1.1.2026 ist das der 1.1.2027. Am einfachsten: Button „12 Monate“.
Das Datum aus der Kündigungsbestätigung oder der Tag der Abmeldung, nicht der Tag, an dem du gekündigt hast.
„Kündigung zum 31.03.“ heißt meist: Schutz bis 31.03., 24 Uhr. Dann ist der Tag noch versichert. Ein Tag macht etwa 1/365 des Beitrags aus.
Ratenzahlung (optional)

Die Berechnung läuft in deinem Browser. Beträge und Daten werden nirgendwohin gesendet.

Ergebnis

Gib den Beitrag und die drei Daten ein, dann erscheint hier deine Erstattung.

So berechnest du, wie viel Beitrag du zurückbekommst

  1. Beitrag eingeben: den Betrag für die ganze Versicherungsperiode, meist den Jahresbeitrag aus der Beitragsrechnung. Zahlst du monatlich, ist das die Monatsrate mal zwölf (ohne Ratenzuschlag, wenn er getrennt ausgewiesen ist).
  2. Versicherungsperiode eintragen: Beginn und Ende des laufenden Versicherungsjahres. Das steht im Versicherungsschein oder in der letzten Beitragsrechnung. Der Button „12 Monate“ füllt das Ende aus.
  3. Vertragsende eintragen: das Datum aus der Kündigungsbestätigung, der Tag der Abmeldung bei der Zulassungsstelle oder der Tag, an dem der Käufer das Auto umgemeldet hat.
  4. Ratenzahlung angeben, falls nötig: Wer nicht im Voraus für das ganze Jahr gezahlt hat, trägt ein, wie viel bis zum Vertragsende bezahlt wurde. Dann zeigt der Rechner, ob noch Geld zurückkommt oder ob ein Rest offen ist.

Was sagt das Gesetz? § 39 VVG: Beitrag nur für die versicherte Zeit

Endet ein Versicherungsvertrag vor dem Ende der Versicherungsperiode, steht dem Versicherer nach § 39 Abs. 1 VVG nur der Teil des Beitrags zu, der der Zeit mit Versicherungsschutz entspricht. Den Rest muss er erstatten. Man spricht vom Grundsatz pro rata temporis: Der Beitrag wird nach Tagen aufgeteilt.

Davon darf der Vertrag nicht zu deinem Nachteil abweichen (§ 42 VVG). Eine „Kurztarif“-Klausel, die bei vorzeitiger Kündigung einen höheren Beitrag verlangt, oder eine Bearbeitungsgebühr für die Kündigung ist deshalb in der Regel nicht zulässig. Deshalb fragt dieser Rechner nicht danach.

Es gibt wenige Ausnahmen, etwa wenn der Versicherer zurücktritt, weil der erste Beitrag nicht bezahlt wurde (dann darf er eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen), oder bei Rücktritt wegen falscher Angaben. Für die normale Kündigung, die Abmeldung oder den Verkauf spielen sie keine Rolle.

Kfz-Versicherung: Auto abgemeldet oder verkauft, Geld zurück?

Abmeldung: Meldest du das Auto bei der Zulassungsstelle ab, endet der Versicherungsschutz für den Fahrbetrieb. Die meisten Versicherer führen den Vertrag dann als beitragsfreie Ruheversicherung weiter und erstatten den nicht verbrauchten Beitrag ab dem Tag der Abmeldung anteilig. Das Datum steht auf der Abmeldebescheinigung.

Verkauf: Beim Verkauf geht die Versicherung zunächst auf den Käufer über (§ 95 VVG). Verkäufer und Käufer haften für den Beitrag der laufenden Periode gemeinsam. Meldet der Käufer das Auto mit seiner eigenen Versicherung um, endet dein Vertrag und du bekommst den Beitrag ab diesem Tag anteilig zurück. Teile den Verkauf deinem Versicherer sofort mit.

Versichererwechsel: Wechselst du zum Ende des Versicherungsjahres, gibt es nichts zu erstatten, weil das Jahr voll verbraucht ist. Eine Erstattung entsteht nur, wenn der Vertrag mitten im Jahr endet, etwa nach einer Sonderkündigung wegen Beitragserhöhung oder nach einem Schaden.

So rechnet der Rechner

  • Tage der Versicherungsperiode = Ende − Beginn. Ein Jahr hat 365 oder 366 Tage, Schaltjahre werden berücksichtigt.
  • Versicherte Tage = Vertragsende − Beginn, plus 1, wenn der Tag des Vertragsendes noch versichert ist (Standard).
  • Nicht verbrauchter Beitrag = Beitrag × nicht verbrauchte Tage ÷ Tage der Periode.
  • Erstattung = gezahlter Beitrag − Beitrag für die versicherte Zeit. Ist das Ergebnis negativ, zeigt der Rechner einen offenen Restbetrag.

Gerundet wird einmal, am Ende, auf den Cent. Manche Versicherer rechnen mit 360 Tagen pro Jahr oder nach Monaten. Dann weicht ihre Abrechnung um wenige Cent bis einige Euro ab.

Monatlich gezahlt: Gibt es trotzdem etwas zurück?

Wer monatlich zahlt, hat meist nur für die Zeit bezahlt, die schon vorbei ist. Dann ist die Erstattung klein oder null. Wer vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich im Voraus zahlt, bekommt den Teil zurück, der über das Vertragsende hinausgeht. Wähle unter „Ratenzahlung“ die zweite Option und trage ein, wie viel du bis zum Vertragsende gezahlt hast.

Warum die Abrechnung deines Versicherers abweichen kann

  • Der Versicherer zählt den letzten Tag anders oder rechnet mit 360 Tagen.
  • Ratenzuschläge für monatliche Zahlung oder offene Beiträge werden verrechnet.
  • Bei der Kfz-Versicherung: Der Vertrag endet an einem anderen Tag, als du denkst, etwa am Tag der Ummeldung durch den Käufer statt am Verkaufstag.
  • Der Beitrag hat sich während des Jahres geändert, etwa nach einem Schaden oder einer Vertragsänderung.

Bitte um eine schriftliche Abrechnung. Passt sie nicht zu deinem Ergebnis, vergleiche Zeile für Zeile mit den Rechenschritten oben. Bei Streit hilft der Versicherungsombudsmann kostenlos.

Grenzen dieses Rechners

Er rechnet nur mit den Zahlen, die du eingibst. Er kennt deinen Vertrag nicht und prüft nicht, ob deine Kündigung wirksam ist. Lebens-, Renten- und private Krankenversicherungen mit Rückkaufswert oder Beitragsrückerstattung funktionieren anders und sind hier nicht abgedeckt. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Versicherungsberatung.

Beispiele mit echten Zahlen

Jedes Ergebnis ist der exakte Wert, einmal auf den Cent gerundet. Du kannst die Zahlen oben eingeben und nachrechnen.

Fall Angaben Ergebnis
Kfz-Versicherung, Auto zum 31.03. abgemeldet Jahresbeitrag 480,00 €, Versicherungsjahr 1.1.2026 bis 1.1.2027 (365 Tage), Vertragsende 31.03.2026, dieser Tag noch versichert: 90 Tage versichert, 275 nicht verbraucht. 480,00 € × 275 ÷ 365 = 361,64 € zurück. Für die versicherte Zeit bleiben 118,36 €.
Hausratversicherung, Umzug ins Ausland Jahresbeitrag 156,00 €, Versicherungsjahr 1.7.2025 bis 1.7.2026, Vertragsende 30.09.2025: 92 Tage versichert, 273 nicht verbraucht. 156,00 € × 273 ÷ 365 = 116,68 € zurück.
Monatliche Zahlung Wie im ersten Beispiel, aber monatlich 40,00 € gezahlt, also bis Ende März 120,00 €. Fällig für die versicherte Zeit 118,36 €. Erstattung 120,00 € − 118,36 € = 1,64 €.

Häufige Fragen

Ja, wenn der Vertrag vor dem Ende der Versicherungsperiode endet und du den Beitrag im Voraus bezahlt hast. Nach § 39 VVG darf der Versicherer nur den Beitrag für die Zeit behalten, in der du versichert warst. Endet der Vertrag zum Ende des Versicherungsjahres, gibt es nichts zu erstatten, weil das Jahr voll verbraucht ist.

Teile die nicht verbrauchten Tage durch die Tage der Versicherungsperiode und multipliziere mit dem Jahresbeitrag. Beispiel: 480,00 Euro Jahresbeitrag, Vertragsende am 31. März, 275 von 365 Tagen nicht verbraucht: 480,00 × 275 ÷ 365 = 361,64 Euro. Davon ziehst du ab, was du noch nicht bezahlt hast, falls du in Raten zahlst.

In der Regel ja, ab dem Tag der Abmeldung anteilig. Die meisten Versicherer führen den Vertrag als beitragsfreie Ruheversicherung weiter und erstatten den Rest des im Voraus gezahlten Beitrags. Trage im Rechner das Datum der Abmeldebescheinigung als Vertragsende ein.

Die Versicherung geht zunächst auf den Käufer über (§ 95 VVG), und beide haften für den Beitrag der laufenden Periode. Meldet der Käufer das Auto mit eigener Versicherung um, endet dein Vertrag, und du bekommst den Beitrag ab diesem Tag anteilig zurück. Melde den Verkauf sofort deinem Versicherer.

Bei einer normalen Kündigung in der Regel nicht. § 39 VVG verlangt eine Aufteilung nach der Zeit, und § 42 VVG verbietet Vertragsklauseln, die davon zu deinem Nachteil abweichen. Ausnahmen gibt es etwa, wenn der Versicherer zurücktritt, weil der erste Beitrag nicht gezahlt wurde.

Meist nur wenig oder nichts, weil du in der Regel nur die abgelaufenen Monate bezahlt hast. Wähle im Rechner die Ratenzahlung und gib ein, wie viel du bis zum Vertragsende gezahlt hast. Er zeigt dann eine kleine Erstattung oder einen Restbetrag, den der Versicherer noch verlangen kann.

Meistens ja. „Kündigung zum 31.03.“ bedeutet in der Regel Schutz bis 31.03., 24 Uhr. Deshalb zählt der Rechner diesen Tag standardmäßig als versichert. Steht in deiner Bestätigung etwas anderes, stelle die Option um. Ein Tag macht etwa 1/365 des Jahresbeitrags aus.

Nein. Die Berechnung läuft in deinem Browser, Beträge und Daten werden nicht an unseren Server oder an Statistikdienste gesendet. Gezählt wird nur, wie oft der Rechner benutzt wird, ohne deine Zahlen.

Quellen

Die Regeln auf dieser Seite wurden im Oktober 2026 an diesen Quellen geprüft. Rechner und Text werden von CharCount betreut und wurden nicht von einem Versicherungsfachmann geprüft. Die Seite gilt für Verträge nach deutschem Recht.